Wenn Sie einen nordischnet-Vertrag über ein Glasfaser-Anschluss geschlossen haben und nun die technisch bedingte Kündigung wegen Umstellung auf Voice-over-IP erhalten, dann ist das zwar ärgerlich, aber kein unlösbares Problem.
Die Telekom hat bereits lange angekündigt, dass sie ihr Kupferkabelnetz technisch umstellen wird – von analoger Technik auf Voice-over-IP. Mit der eingehenden Kündigung unterbreitet die Telekom auch Angebote für einen VoIP-Anschluss.
Wenn der nordischnet-Anschluss vor dem Kündigungstermin der Telekom fertig gestellt ist, ergibt sich keine Problemstellung. Wird der nordischnet-Anschluss später fertig gestellt, möchten wir Sie auf einiges hinweisen.
Das sollten Sie wissen
- Wenn Sie einen nordischnet-Vertrag geschlossen haben und Ihre Rufnummer portieren (mitnehmen) wollen, benötigt nordischnet einen Portierungsauftrag. Haben Sie diesen Auftrag abgegeben, dann wird der Anbieterwechsel rechtmäßig durchgeführt.
- Bei einem Anbieterwechsel ist durch die Bundesnetzagentur geregelt, dass Sie nicht länger als 1 Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung sein müssen. Es wird also tagesgenau umgeschaltet. Sie werden also nie „einfach abgeschaltet“. Voraussetzung ist natürlich die Beauftragung der Portierung.
- Die Telekom ist nach dem TKG § 43b verpflichtet, Ihnen zumindest ein Angebot über eine Vertragshöchstlaufzeit von 12 Monaten zu unterbreiten. Es ist also nicht zulässig nur Vertragslaufzeiten von 24 Monaten anzubieten.
- Es gibt eine ganze Reihe von Anbietern, die ohne oder mit kurzer Mindestvertragslaufzeit arbeiten, hier lohnt sich ein Vergleich im Internet.
- Prüfen Sie bei einem Wechsel des Anbieters – z.B. bei der Überbrückung bis zum Glasfaser-Anschluss auch, welche Hardware notwendig ist. Beim Wechsel muss auch ein neues Portierungsformular eingereicht werden.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern prüfen Sie alle Angebote in Ruhe, bevor Sie eine weitere Entscheidung treffen.