Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Glasfaserkabel

Telekom behindert Glasfaserausbau – VG Köln trifft Eilbeschluss gegen Telekom

Quelle: VATM

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren in aller Deutlichkeit die Behinderung des Glasfaserausbaus durch die Deutsche Telekom festgestellt. Diese weigert sich bereits seit Jahren, anderen Glasfaser ausbauenden Unternehmen Zugang zu ihren Leerrohren zu ermöglichen.

Die Telekom hatte gegen die entsprechende Verfügung der BNetzA aus Juli 2022, mit der die neuen Bedingungen für den Zugang zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom auf Vorleistungsebene festgelegt wurden, geklagt. Das Gericht hat nun im Eilverfahren entschieden, dass der Zugang zu den Leerrohren gewährt werden muss, da ansonsten der dringend notwendige Netzausbau weiter verzögert würde.

Deutschland verfügt über tausende Kilometer vorhandener Infrastruktur für den Glasfaserausbau, das Leerrohrnetz der Deutschen Telekom. Doch die Wettbewerber können immer noch nicht hierauf zugreifen, fast zwei Jahre nachdem das Bonner Unternehmen hierzu von der Regulierungsbehörde mit der vor Gericht angegriffenen Verfügung endlich verpflichtet wurde.

Nun muss die Telekom unverzüglich anderen Netzbetreibern den Zugang zu ihren Leerrohren ermöglichen. Dass die Telekom prompt gegen die überfällige Verpflichtung durch die BNetzA geklagt hat, zeige erneut, dass das Unternehmen alle Möglichkeiten ausschöpfe, den Glasfaserausbau in Deutschland – wo auch
immer möglich – zu behindern. „In den noch laufenden BNetzA-Verfahren vor der Bundesnetzagentur zieht die Telekom alle Register, um den Leerrohrzugang hinauszuzögern, zu erschweren oder gar zu vereiteln“, führt der VATM-Geschäftsführer, Dr. Frederic Ufer, aus.

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilbeschluss vom 1. März klar erkannt, dass ein gerichtlicher Erfolg der Telekom den beschleunigten Ausbau breitbandiger Netze auf Grundlage vorhandener Infrastrukturen mit sofortiger Wirkung unterbinden würden. Eine solche Verzögerung beim Netzausbau könnte selbst bei einer späteren Abweisung der Klage der Telekom nicht mehr wettgemacht werden, befand das Gericht.

Den gesamten Bericht können Sie hier lesen: https://www.vatm.de/telekom-behindert-glasfaserausbau-vg-koeln-trifft-eilbeschluss-gegen-telekom/